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   LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13   

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https://dejure.org/2014,35792
LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13 (https://dejure.org/2014,35792)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.10.2014 - 7 Ta 250/13 (https://dejure.org/2014,35792)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 7 Ta 250/13 (https://dejure.org/2014,35792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung; mehrere Fälle in einem Verfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung; mehrere Fälle in einem Verfahren

  • IWW

    § 99 BetrVG § 23 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenstreitwert eines Beschlussverfahrens hinsichtlich der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 99 BetrVG; § 23 RVG
    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung; mehrere Fälle in einem Verfahren

  • rechtsportal.de

    § 99 BetrVG ; § 23 RVG
    Gebührenstreitwert eines Beschlussverfahrens hinsichtlich der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13
    Im Falle einer Eingruppierung hat die betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit aber erhebliche Auswirkungen auch auf etwaige individualvertragliche Auseinandersetzungen zwischen dem betroffenen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (BAG 2 AZR 967/06 vom 28.08.2008; BAG 1 ABR 58/93 vom 03.05.1994).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 967/06

    Änderungskündigung - rechtskräftig verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13
    Im Falle einer Eingruppierung hat die betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit aber erhebliche Auswirkungen auch auf etwaige individualvertragliche Auseinandersetzungen zwischen dem betroffenen Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer (BAG 2 AZR 967/06 vom 28.08.2008; BAG 1 ABR 58/93 vom 03.05.1994).
  • LAG Köln, 19.03.2008 - 10 Ta 43/08

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13
    Im Ausgangspunkt folgt das Beschwerdegericht weiterhin der ganz überwiegenden Bezirksrechtsprechung, wonach der Streitwert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 BetrVG, welcher eine Eingruppierung betrifft, mit 80 % des 36-fachen Unterschiedsbetrages festzusetzen ist, der sich aus den zwischen den Betriebspartnern streitig in Frage kommenden Eingruppierungsgruppen ergibt (LAG Köln, 7 Ta 197/09, vom 22.10.2009; LAG Köln, 10 Ta 43/08, vom 19.03.2008; LAG Köln, 13 (2) Ta 155/01).
  • LAG Köln, 22.10.2009 - 7 Ta 197/09

    Streitwert für Beschlussverfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 28.10.2014 - 7 Ta 250/13
    Im Ausgangspunkt folgt das Beschwerdegericht weiterhin der ganz überwiegenden Bezirksrechtsprechung, wonach der Streitwert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 BetrVG, welcher eine Eingruppierung betrifft, mit 80 % des 36-fachen Unterschiedsbetrages festzusetzen ist, der sich aus den zwischen den Betriebspartnern streitig in Frage kommenden Eingruppierungsgruppen ergibt (LAG Köln, 7 Ta 197/09, vom 22.10.2009; LAG Köln, 10 Ta 43/08, vom 19.03.2008; LAG Köln, 13 (2) Ta 155/01).
  • LAG München, 07.02.2018 - 3 Ta 410/17

    Streitwert, Versetzung, Ermessen, Ermessensunterschreitung

    Die Auffassung, wonach auch bei Vorliegen besonders schwerwiegender Belastungen für den Arbeitnehmer der Streitwert auf zwei Bruttogehälter zu begrenzen sei (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 22.07.2013 - 7 Ta 250/13 - BeckRS 2013, 72670; LAG Hamburg,.
  • LAG Hamburg, 28.07.2016 - 3 Ta 21/16

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung

    Zum Teil wird vertreten, der Gegenstandswert sei bezogen auf den 36-fachen Unterschiedsbetrag, der sich aus den zwischen den Betriebspartnern streitig in Frage kommenden Eingruppierungsgruppen ergibt, festzusetzen (so z.B. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 7 Ta 250/13 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4 Ta 12/17
    Streitgegenstand des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung ist indessen nicht die Frage der zutreffenden Eingruppierung, sondern allein die Frage, ob die von der Arbeitgeberin für richtig gehaltene Eingruppierung zutrifft (so richtig LAG Köln 28.10.2014 - 7 Ta 250/13, juris Rn 8, von den Beschwerdeführern selbst vorgelegt).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2022 - 6 Ta 14/22

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung, Gegenstandwert

    Dabei ist zu beachten, dass Streitgegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht die Feststellung der richtigen Eingruppierung ist, sondern die Frage, ob die von der Arbeitgeberin für richtig gehaltene Eingruppierung zutrifft (LAG Düsseldorf 31.01.2017 - 4 Ta 12/17 - LAG Köln 28.10.2014 - 7 Ta 250/13 -), was der Beschwerdeführer erkennt, wenn er darauf hinweist, dass die Beteiligung des Betriebsrats auf eine Richtigkeitskontrolle abzielt.
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